Die Verwendung vasoaktiver Substanzen in der Diagnostik und Therapie der Erektilen Dysfunktion - Rechtliche Aspekte
I. Schroeder-Printzen, J. Göben, W. Weidner, R.-H. Ringert · Aktuelle Urologie · 1992 · Heft 05 · S. 248-251
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zusammenfassung Zur Diagnostik und Therapie der erektilen Dysfunktion (E.D.) werden vasoaktive Substanzen wie Papaverin, ein Gemisch von Papaverin/Phentolamin und Prostaglandin E1 (PGE1) verwendet. Das Papaverin/Phentolamin-Gemisch fällt als Rezepturarzneimittel unter die Ausnahmeregelung des § 21 I Nr. 1 AMG und bedarf deshalb keiner Zulassung durch das Bundesgesundheitsamt (BGA). Papaverin und PGE1 Sind Fertigarzneimittel im Sinne der §§ 2, 4 Arzneimittelgesetz (AMG) und sind vom BGA für andere Indikationen zugelassen. Eine Zulassung für die Diagnostik und Therapie der E. D. besteht zur Zeit nicht. Trotzdem dü…