Prüfungsumfang des Integrationsamtes bei betriebsbedingten Kündigungen
Kuhlmann, E. M.; · Behindertenrecht, Stuttgart · 2010 · Heft 2 · S. 7 bis 14
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines J ) schwerbehinderten Menschen bedarf auch dann < y der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes, wenn der Arbeitgeber die Kündigung auf betriebsbedingte Gründe stützt, die Kündigung mit der anerkannten Schwerbehinderung des Arbeitnehmers also nicht im Zusammenhang steht. Der Anteil dieser betriebsbedingten Kündigungen an der Zahl der gesamten Kündigungsschutzverfahren ist quantitativ hoch. So waren im Jahr 2008 bundesweit 48 % (vgl. Jahresbericht der BIH 2008/2009, S.35) und im Zuständigkeitsbereich des LWL-Integrationsamtes Westfalen sogar 57,2 % (vgl. Jahresbericht…