Nachweis von Codeinmißbrauch durch Haaranalysen
M. Scheller, H. Sachs · DMW - Deutsche Medizinische Wochenschrift · 1990 · Heft 35 · S. 1313-1315
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zusammenfassung Bei einem 30jährigen Mann, der 8 Monate zuvor innerhalb kurzer Zeit fünf strafbare Delikte begangen hatte, wurden zur Klärung einer Opiatabhängigkeit (Frage der Schuldfähigkeit) toxikologische Untersuchungen (Gaschromatographie, Massenspektrometrie) von Haarabschnitten durchgeführt. Damit konnte die Drogenaufnahme über eine längere Zeitspanne entsprechend der Länge der Haare beurteilt werden. In den Haarabschnitten konnten etwa 20 µg/g Codein und bis zu 4 µg/g Morphin nachgewiesen werden, zusätzlich auch Bromazepam in einer Menge von 30 µg/g. Damit wurde die übertherapeutische Einnahme von Bromaz…