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Nachweis von Codeinmißbrauch durch Haaranalysen

M. Scheller, H. Sachs · DMW - Deutsche Medizinische Wochenschrift · 1990 · Heft 35 · S. 1313-1315

Dokument
1159897
CareLit-ID
Jahr
1990
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
DMW - Deutsche Medizinische Wochenschrift
Autor:innen
M. Scheller, H. Sachs
Ausgabe
Heft 35 / 1990
Jahrgang 115
Seiten
1313-1315
Erschienen: 1990-01-01 00:00:00
ISSN
0012-0472

Zusammenfassung

Zusammenfassung Bei einem 30jährigen Mann, der 8 Monate zuvor innerhalb kurzer Zeit fünf strafbare Delikte begangen hatte, wurden zur Klärung einer Opiatabhängigkeit (Frage der Schuldfähigkeit) toxikologische Untersuchungen (Gaschromatographie, Massenspektrometrie) von Haarabschnitten durchgeführt. Damit konnte die Drogenaufnahme über eine längere Zeitspanne entsprechend der Länge der Haare beurteilt werden. In den Haarabschnitten konnten etwa 20 µg/g Codein und bis zu 4 µg/g Morphin nachgewiesen werden, zusätzlich auch Bromazepam in einer Menge von 30 µg/g. Damit wurde die übertherapeutische Einnahme von Bromaz…

Schlagworte

Bromazepam Codein DMW - Deutsche Medizinische Wochenschrift