CareLit Fachartikel
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Windorfer, A.; · Deutsches Ärzteblatt, Köln · 2010 · Heft 2 · S. 155
Dokument
115992
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Dieser Meldeweg ist im Infektionsschutzgesetz vernünftig geregelt. Die namentliche Meldung mit den Übermittlungspflichtigen Angaben geht an das zuständige örtliche Gesundheitsamt. Das Gesundheitsamt hat die Aufgabe, die Ursache der gemeldeten Reaktion zu klären. Es ist jedoch in der Regel nicht in der Lage, den Sachverhalt kompetent zu überprüfen.
Schlagworte
IMPFUNG
GESUNDHEITSAMT
NEBENWIRKUNGEN
PATIENTENINFORMATION
STANDARD
ZEIT
PATIENTEN
ES
BEVÖLKERUNG
PRAXIS
ÄRZTE
GESUNDHEIT
Deutsches Ärzteblatt
Köln