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Windorfer, A.; · Deutsches Ärzteblatt, Köln · 2010 · Heft 2 · S. 155

Dokument
115992
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt, Köln
Autor:innen
Windorfer, A.;
Ausgabe
Heft 2 / 2010
Jahrgang 107
Seiten
155
Erschienen: 2010-02-05 00:00:00
ISSN
0176-3695
DOI

Zusammenfassung

Dieser Meldeweg ist im Infektionsschutzgesetz vernünftig geregelt. Die namentliche Meldung mit den Übermittlungspflichtigen Angaben geht an das zuständige örtliche Gesundheitsamt. Das Gesundheitsamt hat die Aufgabe, die Ursache der gemeldeten Reaktion zu klären. Es ist jedoch in der Regel nicht in der Lage, den Sachverhalt kompetent zu überprüfen.

Schlagworte

IMPFUNG GESUNDHEITSAMT NEBENWIRKUNGEN PATIENTENINFORMATION STANDARD ZEIT PATIENTEN ES BEVÖLKERUNG PRAXIS ÄRZTE GESUNDHEIT Deutsches Ärzteblatt Köln