Maßnahmen zum Schutz der Naturheilbäder und natürlicher Heilquellen in der ČSSR
S. Klír · Physikalische Medizin Rehabilitationsmedizin Kurortmedizin · 1986 · Heft 04 · S. 219-225
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zusammenfassung In der ČSSR wird der Schutz der Heilquellen und Heilbäder durch das Gesetz Nr. 20/1966 festgelegt. Überwachung und Ausübung liegen in den Händen des Inspektorates der Heilbäder und Heilquellen, dessen Tätigkeit durch die Richtlinien der Verordnung des Ministeriums für Gesundheitswesen Nr. 26/1972 festgelegt wurde. Aufgrund fast hundertjähriger Erfahrung in diesen Schutzfragen wurde dieser durch wissenschaftlich begründete Schutzzonen festgelegt. In ihnen wird durch Verbote bestimmter Tätigkeiten oder Lagerungen ein optimaler Schutz erreicht. Durch den sozialistischen Staat wurde erstmalig eine fü…