CareLit Fachartikel

Maßnahmen zum Schutz der Naturheilbäder und natürlicher Heilquellen in der ČSSR

S. Klír · Physikalische Medizin Rehabilitationsmedizin Kurortmedizin · 1986 · Heft 04 · S. 219-225

Dokument
1159935
CareLit-ID
Jahr
1986
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Physikalische Medizin Rehabilitationsmedizin Kurortmedizin
Autor:innen
S. Klír
Ausgabe
Heft 04 / 1986
Jahrgang 38
Seiten
219-225
Erschienen: 1986-01-01 00:00:00
ISSN
0003-9357

Zusammenfassung

Zusammenfassung In der ČSSR wird der Schutz der Heilquellen und Heilbäder durch das Gesetz Nr. 20/1966 festgelegt. Überwachung und Ausübung liegen in den Händen des Inspektorates der Heilbäder und Heilquellen, dessen Tätigkeit durch die Richtlinien der Verordnung des Ministeriums für Gesundheitswesen Nr. 26/1972 festgelegt wurde. Aufgrund fast hundertjähriger Erfahrung in diesen Schutzfragen wurde dieser durch wissenschaftlich begründete Schutzzonen festgelegt. In ihnen wird durch Verbote bestimmter Tätigkeiten oder Lagerungen ein optimaler Schutz erreicht. Durch den sozialistischen Staat wurde erstmalig eine fü…

Schlagworte

Natürliche Heilmittel Schutzgebiete Schutzmaßnahmen Gesetz Physikalische Medizin Rehabilitationsmedizin Kurortmedizin