CareLit Fachartikel
Werbungskosten mindern den steuerpflichtigen Arbeitslohn
Strehlke, M.; · Forum Logopädie, Idstein · 2010 · Heft 3 · S. 46 bis 48
Dokument
116002
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der monatlich gezahlte Arbeitslohn, aber auch Überstundenvergütungen, Weihnachtsund Urlaubsgeld sowie Zielprämien und zusätzlich bezogene Sachleistungen gehören zum lohnund Sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt. Allerdings können Aufwendungen, die durch die berufliche Tätigkeit entstehen, als Werbungskosten die steuerpflichtigen Einnahmen mindern. Welche Aufwendungen das steuerpflichtige Arbeitseinkommen mindern und welche Nachweise dafür erbracht werden müssen, erläutern die folgenden Ausführungen näher.
Schlagworte
KOSTEN
TÄTIGKEIT
PRIVAT
ARBEITNEHMER
FACHLITERATUR
LOGOPÄDIE
STEUERN
COMPUTER
EINKOMMENSTEUER
FUSS
HÖHE
WOHNUNG
PRAXIS
ARBEIT
FORTBILDUNG
BERUFSAUSBILDUNG