CareLit Fachartikel

Werbungskosten mindern den steuerpflichtigen Arbeitslohn

Strehlke, M.; · Forum Logopädie, Idstein · 2010 · Heft 3 · S. 46 bis 48

Dokument
116002
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Forum Logopädie, Idstein
Autor:innen
Strehlke, M.;
Ausgabe
Heft 3 / 2010
Jahrgang 24
Seiten
46 bis 48
Erschienen: 2010-03-01 00:00:00
ISSN
0932-0547
DOI

Zusammenfassung

Der monatlich gezahlte Arbeitslohn, aber auch Überstundenvergütungen, Weihnachtsund Urlaubsgeld sowie Zielprämien und zusätzlich bezogene Sachleistungen gehören zum lohnund Sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt. Allerdings können Aufwendungen, die durch die berufliche Tätigkeit entstehen, als Werbungskosten die steuerpflichtigen Einnahmen mindern. Welche Aufwendungen das steuerpflichtige Arbeitseinkommen mindern und welche Nachweise dafür erbracht werden müssen, erläutern die folgenden Ausführungen näher.

Schlagworte

KOSTEN TÄTIGKEIT PRIVAT ARBEITNEHMER FACHLITERATUR LOGOPÄDIE STEUERN COMPUTER EINKOMMENSTEUER FUSS HÖHE WOHNUNG PRAXIS ARBEIT FORTBILDUNG BERUFSAUSBILDUNG