CareLit Fachartikel
Wer haftet wenn in der Pflege etwas schiefgeht?
WESTERHOLT, M.; · pflegen: palliativ, Hannover · 2010 · Heft 3 · S. 36 bis 39
Dokument
116088
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Es sollte nicht sein - und es passiert doch. In der „Hektik des Pflegealltags wird manchmal die Sorgfaltspflicht, auch von Mitarbeitenden der Palliative Care, unbewusst oder aber auch fahrlässig vernachlässigt. Praxisbeispiele und Einblicke in das Strafrecht verdeutlichen derartige Situationen.
Schlagworte
GERICHT
ARBEITGEBER
SCHWEIGEPFLICHT
SORGFALTSPFLICHT
STRAFRECHT
BETREUUNG
Sollte
Passiert
Hektik
Pflegealltags
Manchmal
Mitarbeitenden
Palliative
Unbewusst
Fahrlässig
Vernachlässigt