CareLit Fachartikel

Wer haftet wenn in der Pflege etwas schiefgeht?

WESTERHOLT, M.; · pflegen: palliativ, Hannover · 2010 · Heft 3 · S. 36 bis 39

Dokument
116088
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
pflegen: palliativ, Hannover
Autor:innen
WESTERHOLT, M.;
Ausgabe
Heft 3 / 2010
Jahrgang 2
Seiten
36 bis 39
Erschienen: 2010-03-01 00:00:00
ISSN
1867-9390
DOI

Zusammenfassung

Es sollte nicht sein - und es passiert doch. In der „Hektik des Pflegealltags wird manchmal die Sorgfaltspflicht, auch von Mitarbeitenden der Palliative Care, unbewusst oder aber auch fahrlässig vernachlässigt. Praxisbeispiele und Einblicke in das Strafrecht verdeutlichen derartige Situationen.

Schlagworte

GERICHT ARBEITGEBER SCHWEIGEPFLICHT SORGFALTSPFLICHT STRAFRECHT BETREUUNG ES MENSCHEN ARBEIT PFLEGEFACHPERSONAL PFLEGEPERSONEN SCHADENSERSATZ GESUNDHEIT VERHALTEN FORTBILDUNG PATIENTEN