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Groß, J.; · Häusliche Pflege, Hannover · 2010 · Heft 3 · S. 46 bis 47

Dokument
116099
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Häusliche Pflege, Hannover
Autor:innen
Groß, J.;
Ausgabe
Heft 3 / 2010
Jahrgang 19
Seiten
46 bis 47
Erschienen: 2010-03-01 00:00:00
ISSN
0935-8234
DOI

Zusammenfassung

Das Sozialgericht Münster hat in einem aktuellen Beschluss die Pflegekassen per einstweiliger Anordnung verpflichtet, die Veröffentlichung eines vorläufigen Transparenzberichts im Internet oder in sonstiger Weise zu unterlassen. Der Gerichtsbeschluss hat weitreichende Konsequenzen für alle betroffenen Pflegeeinrichtungen.

Schlagworte

QUALITAETSSICHERUNG PFLEGE LEBENSQUALITÄT INTERNET DOKUMENTATION EINRICHTUNG ENTSCHEIDUNG BERLIN GESUNDHEIT Häusliche Pflege Hannover