CareLit Fachartikel
Verbraucher braucht sichere Informationen
Groß, J.; · Häusliche Pflege, Hannover · 2010 · Heft 3 · S. 46 bis 47
Dokument
116099
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Sozialgericht Münster hat in einem aktuellen Beschluss die Pflegekassen per einstweiliger Anordnung verpflichtet, die Veröffentlichung eines vorläufigen Transparenzberichts im Internet oder in sonstiger Weise zu unterlassen. Der Gerichtsbeschluss hat weitreichende Konsequenzen für alle betroffenen Pflegeeinrichtungen.
Schlagworte
QUALITAETSSICHERUNG
PFLEGE
LEBENSQUALITÄT
INTERNET
DOKUMENTATION
EINRICHTUNG
ENTSCHEIDUNG
BERLIN
GESUNDHEIT
Häusliche Pflege
Hannover