CareLit Fachartikel
Daten übermitteln verboten
Saure, W.; · Häusliche Pflege, Hannover · 2010 · Heft 3 · S. 50 bis 52
Dokument
116101
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Pflegedienste dürfen Daten aus der Pflegedokumentation nicht an die Krankenkassen übermitteln. Das ist die Rechtslage. Die Praxis sieht jedoch anders aus. Weiterhin fordern Kassen die hochsensiblen Daten an - und weiterhin übermitteln Pflegedienste diese. Dabei gibt es Möglichkeiten, sich datenschutzrechtlich korrekt zu verhalten, ohne die Zusammenarbeit mit den Kassen zu gefährden.
Schlagworte
TRÄGERSCHAFT
PFLEGEDOKUMENTATION
STUDIE
MDK
DATENSCHUTZ
ZUSAMMENARBEIT
PRAXIS
PERSONEN
PATIENTEN
RECHTSPRECHUNG
VERHALTEN
DRUCK
ROLLE
SICHERHEIT
UNTERLAGEN
SCHADENSERSATZ