CareLit Fachartikel

Daten übermitteln verboten

Saure, W.; · Häusliche Pflege, Hannover · 2010 · Heft 3 · S. 50 bis 52

Dokument
116101
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Häusliche Pflege, Hannover
Autor:innen
Saure, W.;
Ausgabe
Heft 3 / 2010
Jahrgang 19
Seiten
50 bis 52
Erschienen: 2010-03-01 00:00:00
ISSN
0935-8234
DOI

Zusammenfassung

Pflegedienste dürfen Daten aus der Pflegedokumentation nicht an die Krankenkassen übermitteln. Das ist die Rechtslage. Die Praxis sieht jedoch anders aus. Weiterhin fordern Kassen die hochsensiblen Daten an - und weiterhin übermitteln Pflegedienste diese. Dabei gibt es Möglichkeiten, sich datenschutzrechtlich korrekt zu verhalten, ohne die Zusammenarbeit mit den Kassen zu gefährden.

Schlagworte

TRÄGERSCHAFT PFLEGEDOKUMENTATION STUDIE MDK DATENSCHUTZ ZUSAMMENARBEIT PRAXIS PERSONEN PATIENTEN RECHTSPRECHUNG VERHALTEN DRUCK ROLLE SICHERHEIT UNTERLAGEN SCHADENSERSATZ