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Stalking - Bedeutung für klinische Praxis und Rechtsprechung

Martin Kamleiter, Gregor Laakmann · Psychiatrische Praxis · 2003 · Heft 03 · S. 152-158

Dokument
1161084
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Psychiatrische Praxis
Autor:innen
Martin Kamleiter, Gregor Laakmann
Ausgabe
Heft 03 / 2003
Jahrgang 30
Seiten
152-158
Erschienen: 2003-01-01 00:00:00
ISSN
0303-4259

Zusammenfassung

Zusammenfassung Der Begriff „Stalking” bedeutet wörtlich „verfolgen, hinterherschleichen, sich anpirschen”. Im psychiatrischen Sprachgebrauch handelt es sich um einen syndromalen Begriff aus dem angloamerikanischen Sprachraum und bezeichnet pathologische Verhaltensweisen, die sich durch wiederholtes Verfolgen, Belästigen, Beobachten, Bedrohen oder Kontaktieren eines Opfers gegen dessen ausdrücklich erklärten Willen auszeichnen. Die unter Stalking subsumierten Verhaltensmuster sind schon seit langem Gegenstand psychiatrischer Untersuchungen, wobei sie beispielsweise als Belästigungssyndrom im Rahmen eines Liebesw…

Schlagworte

Arbeit Psychiatrische Praxis