Stalking - Bedeutung für klinische Praxis und Rechtsprechung
Martin Kamleiter, Gregor Laakmann · Psychiatrische Praxis · 2003 · Heft 03 · S. 152-158
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zusammenfassung Der Begriff „Stalking” bedeutet wörtlich „verfolgen, hinterherschleichen, sich anpirschen”. Im psychiatrischen Sprachgebrauch handelt es sich um einen syndromalen Begriff aus dem angloamerikanischen Sprachraum und bezeichnet pathologische Verhaltensweisen, die sich durch wiederholtes Verfolgen, Belästigen, Beobachten, Bedrohen oder Kontaktieren eines Opfers gegen dessen ausdrücklich erklärten Willen auszeichnen. Die unter Stalking subsumierten Verhaltensmuster sind schon seit langem Gegenstand psychiatrischer Untersuchungen, wobei sie beispielsweise als Belästigungssyndrom im Rahmen eines Liebesw…