Abschlag auf alle Krankenhausrechnungen - Krankenhäuser zur schnellen Reaktion aufgefordert - ärztliches Know-how ausschlaggebend
Helmut Hildebrandt, Hildegard Hesselmann, Wolfgang Nagel · Aktuelle Urologie · 2003 · Heft 07 · S. 445-450
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zusammenfassung Das Gesetz zur GKV-Modernisierungsreform sieht vor, dass Krankenhäusern und Kassenärztlichen Vereinigungen bei allen Rechnungen ab dem 1. Januar 2004 bis zu 1 % der Rechnungssummen seitens der Krankenkassen einbehalten und nicht überwiesen werden. Diese 1 % sind seitens der Krankenkassen stattdessen für Versorgungsverträge nach dem § 140a Integrierte Versorgung (IV) zu nutzen (bzw. Anfang 2007 wieder zurückzuzahlen, soweit diese nicht bis dahin für IV-Verträge genutzt wurden.) Die Politik will mit diesem energischen Signal die beschleunigte Umsetzung der angestrebten IV durchsetzen.