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Keine Haftung aus § 84 AMG bei Schäden, die durch die Massenimpfung gegen die Schweineinfluenza verursacht wurden?

Wudy, F.; · Pharma Recht, Frankfurt · 2010 · Heft 2 · S. 56 bis 60

Dokument
116150
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Wudy, F.;
Ausgabe
Heft 2 / 2010
Jahrgang 32
Seiten
56 bis 60
Erschienen: 2010-02-28 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Derzeit befindet sich die öffentliche Diskussion über das Für und Wieder der Impfkampagne gegen das Influ-enzavirus-Subtyp—A/H1N1 (nachfolgend „Schweine-influenza) in vollem Gange. Thematisiert wird dabei auch die Frage, ob Hersteller der Impfpräparate für durch die Schweineinfluenza-Impfung entstandene Schäden haften.1 Insbesondere wird in der Berichterstattung darüber aus einem Schreiben der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin an die dort niedergelassenen Ärzte zitiert, wonach die Herstellerfirma des Impfpräparats vertraglich von der Haftung für ihr Produkt freigestellt sei.2

Schlagworte

VEREINBARUNG VERTRAG BUNDESGERICHTSHOF DEUTSCH MASSENIMPFUNG VERBOT PRAXIS ES PERSONEN SCHULD GESUNDHEIT RECHTSPRECHUNG BEVÖLKERUNG RICHTLINIE ZEIT WISSENSCHAFT