Keine Haftung aus § 84 AMG bei Schäden, die durch die Massenimpfung gegen die Schweineinfluenza verursacht wurden?
Wudy, F.; · Pharma Recht, Frankfurt · 2010 · Heft 2 · S. 56 bis 60
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Derzeit befindet sich die öffentliche Diskussion über das Für und Wieder der Impfkampagne gegen das Influ-enzavirus-Subtyp—A/H1N1 (nachfolgend „Schweine-influenza) in vollem Gange. Thematisiert wird dabei auch die Frage, ob Hersteller der Impfpräparate für durch die Schweineinfluenza-Impfung entstandene Schäden haften.1 Insbesondere wird in der Berichterstattung darüber aus einem Schreiben der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin an die dort niedergelassenen Ärzte zitiert, wonach die Herstellerfirma des Impfpräparats vertraglich von der Haftung für ihr Produkt freigestellt sei.2