CareLit Fachartikel
10000 Euro Schmerzensgeld wegen unterlassener Desinfektion
Großkopf, V.; · Die Schwester Der Pfleger, Melsungen · 2010 · Heft 2 · S. 196 bis 198
Dokument
116285
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die ordentliche Händeund Hautdesinfektion sowie die Einhaltung der Einwirkzeit des Desinfektionsmittels gehören zu den Sorgfaltspflichten von Pflegenden und Ärzten. Wird dieser gebotene Hygienestandard verletzt, kann dies als „grober Behandlungsfehler bewertet werden und ernste haftungsrechtliche Konsequenzen zur Folge haben
Schlagworte
DESINFEKTION
BEHANDLUNGSFEHLER
THERAPIE
KRANKENHAUS
ENTSCHEIDUNG
HAUT
HYGIENE
RISIKO
BERLIN
INJEKTIONEN
SEPSIS
ATMUNG
LEBER
NIERE
BAKTERIEN
KOMA