CareLit Fachartikel

10000 Euro Schmerzensgeld wegen unterlassener Desinfektion

Großkopf, V.; · Die Schwester Der Pfleger, Melsungen · 2010 · Heft 2 · S. 196 bis 198

Dokument
116285
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Schwester Der Pfleger, Melsungen
Autor:innen
Großkopf, V.;
Ausgabe
Heft 2 / 2010
Jahrgang 49
Seiten
196 bis 198
Erschienen: 2010-02-01 00:00:00
ISSN
0340-5303
DOI

Zusammenfassung

Die ordentliche Händeund Hautdesinfektion sowie die Einhaltung der Einwirkzeit des Desinfektionsmittels gehören zu den Sorgfaltspflichten von Pflegenden und Ärzten. Wird dieser gebotene Hygienestandard verletzt, kann dies als „grober Behandlungsfehler bewertet werden und ernste haftungsrechtliche Konsequenzen zur Folge haben

Schlagworte

DESINFEKTION BEHANDLUNGSFEHLER THERAPIE KRANKENHAUS ENTSCHEIDUNG HAUT HYGIENE RISIKO BERLIN INJEKTIONEN SEPSIS ATMUNG LEBER NIERE BAKTERIEN KOMA