CareLit Fachartikel
Inhalt und Grenzen der Aufklärung aus der Sicht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes
Pauge, B.; · Anästhesiologie und Intensivmedizin, Erlangen · 2010 · Heft 1 · S. 38 bis 45
Dokument
116290
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Anders als vor 100 Jahren, als das Reichsgericht eine ärztliche Aufklärungspflicht noch explizit ablehnte,1 besteht heute nicht nur unter Juristen, sondern auch unter Ärzten Einigkeit darüber, dass ein Patient vor einer medizinischen Behandlung grundsätzlich aufgeklärt werden muss.2 Meinungsverschiedenheiten bestehen heute also nicht mehr über das „Ob der Einwilligung und der dazu vorbereitend grundsätzlich erforderlichen Aufklärung, wohl aber nach wie vor über das „Wie dieser Aufklärung.
Schlagworte
BUNDESGERICHTSHOF
PATIENT
EINWILLIGUNG
THERAPIE
RISIKO
AUFKLÄRUNGSPFLICHT
Aufklärung
Heute
Unter
Grundsätzlich
Anders
Reichsgericht
Ärztliche
Explizit
Ablehnte
Besteht