CareLit Fachartikel

Inhalt und Grenzen der Aufklärung aus der Sicht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes

Pauge, B.; · Anästhesiologie und Intensivmedizin, Erlangen · 2010 · Heft 1 · S. 38 bis 45

Dokument
116290
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Anästhesiologie und Intensivmedizin, Erlangen
Autor:innen
Pauge, B.;
Ausgabe
Heft 1 / 2010
Jahrgang 51
Seiten
38 bis 45
Erschienen: 2010-01-01 00:00:00
ISSN
0170-5334
DOI

Zusammenfassung

Anders als vor 100 Jahren, als das Reichsgericht eine ärztliche Aufklärungspflicht noch explizit ablehnte,1 besteht heute nicht nur unter Juristen, sondern auch unter Ärzten Einigkeit darüber, dass ein Patient vor einer medizinischen Behandlung grundsätzlich aufgeklärt werden muss.2 Meinungsverschiedenheiten bestehen heute also nicht mehr über das „Ob der Einwilligung und der dazu vorbereitend grundsätzlich erforderlichen Aufklärung, wohl aber nach wie vor über das „Wie dieser Aufklärung.

Schlagworte

BUNDESGERICHTSHOF PATIENT EINWILLIGUNG THERAPIE RISIKO AUFKLÄRUNGSPFLICHT RECHTSPRECHUNG PATIENTEN ZEIT BERATUNG KRANKHEIT DIÄT PERSONEN BERLIN DRUCK BEHANDLUNGSFEHLER