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Schutzpflichten der Fachkräfte des Allgemeinen Sozialen Diensts gegenüber Erwachsenen - Garantenstellung nach demSGBXII

Hoffmann, B.; · ZFSH/SGB, Starnberg · 2010 · Heft 1 · S. 7 bis 14

Dokument
116291
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
ZFSH/SGB, Starnberg
Autor:innen
Hoffmann, B.;
Ausgabe
Heft 1 / 2010
Jahrgang 49
Seiten
7 bis 14
Erschienen: 2010-01-01 00:00:00
ISSN
1434-5668
DOI

Zusammenfassung

Zum Einstieg1: »Nach dem Hungertod eines 20 Jahre alten Mannes [in Speyer] ... sieht das rheinland-pfälzische Sozialministerium keine Schuld bei den Behörden. ... Die Familie hätte sich nicht helfen lassen wollen. ... Die Hilfe der Behörden sah jedoch so aus, dass das ALG II einfach auf Null gekürzt wurde. Der Grund: Mutter und Sohn waren einzelnen Terminen nicht nachgekommen. Bei dem Sohn lag eine psychische Störung vor und bei der Mutter wird diese Frage zurzeit untersucht. ... Es erfolgten keine Hausbesuche, um z.B. nach dem Wohl der Familie zu schauen Die Staatsan-waltschaft untersucht nun, ob die Schuld bei…

Schlagworte

ENTSCHEIDUNG SOZIALHILFE BETREUUNG INFORMATION LEBEN RECHT SCHULD FAMILIE ES MENSCHEN KIND FAKULTÄT BUNDESREGIERUNG VERSTÄNDNIS GEWALT SICHERHEIT