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Das Tatbestandsmerkmal „identische Packungsgröße in §129 Abs. 1 S. 2 SGBV

Gassner, U. M.; · Pharma Recht, Frankfurt · 2010 · Heft 1 · S. 1 bis 5

Dokument
116294
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Gassner, U. M.;
Ausgabe
Heft 1 / 2010
Jahrgang 32
Seiten
1 bis 5
Erschienen: 2010-01-31 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Die Aut-i dem-Regelung des § 129 SGB V berechtigt den Apotheker, abweichend von der Verordnung des Arztes ein wirkstoffgleichcs Arzneimittel abzugeben. Voraussetzung hierfür ist, dass das Präparat mit dem verordneten in Wirkstärke und Packungsgröße identisch sowie für den gleichen Indikationsbcrcich zugelassen ist und ferner die gleiche oder eine austauschbare Darreichungsform besitzt. Verbietet der Arzt die Substitution nicht ausdrücklich, muss der Apotheker bei wirkstoffgleichen Präparaten das Arzneimittel abgeben, für das ein Rabattvertrag nach § 130 Abs. 8 SGB V vereinbart wurde. In den letzten Monaten sind…

Schlagworte

IDENTITÄT ARZNEIMITTEL RECHT APOTHEKER ARZNEIMITTELVERSORGUNG KRANKENVERSICHERUNG APOTHEKEN PATIENTEN KAPSELN GENERIKA TABLETTEN BEURTEILUNG ES HAND VERSTÄNDNIS GESUNDHEIT