Das Tatbestandsmerkmal „identische Packungsgröße in §129 Abs. 1 S. 2 SGBV
Gassner, U. M.; · Pharma Recht, Frankfurt · 2010 · Heft 1 · S. 1 bis 5
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Aut-i dem-Regelung des § 129 SGB V berechtigt den Apotheker, abweichend von der Verordnung des Arztes ein wirkstoffgleichcs Arzneimittel abzugeben. Voraussetzung hierfür ist, dass das Präparat mit dem verordneten in Wirkstärke und Packungsgröße identisch sowie für den gleichen Indikationsbcrcich zugelassen ist und ferner die gleiche oder eine austauschbare Darreichungsform besitzt. Verbietet der Arzt die Substitution nicht ausdrücklich, muss der Apotheker bei wirkstoffgleichen Präparaten das Arzneimittel abgeben, für das ein Rabattvertrag nach § 130 Abs. 8 SGB V vereinbart wurde. In den letzten Monaten sind…