Evidenz-basierte Medizin als Rechtsbegriff — Funktion, Inhalt und Grenzen
Stallberg, C.; · Pharma Recht, Frankfurt · 2010 · Heft 1 · S. 5 bis 12
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Begriff der „Evidenz-basierten Medizin ist derzeit in aller Munde. Sowohl der Gemeinsame Bundesaus-schuss („G-BA) als auch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen („IQWiG) sind gesetzlich verpflichtet, diesen Begriff ihrer Be-schlussbzw. Bewertungspraxis zugrunde zu legen. 1 Arzneimittel, die ihren Nutzen nicht nach den Kriterien der Evidenz-basierten Medizin darlegen können, erfahren eine negative Nutzenbewertung durch das IQWiG und unterliegen häufig erstattungsbeschränkenden Maßnahmen durch den G-BA (Verordnungsausschlüsse, Thcrapichinwcise, Eestund Höchstbeträge).