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Schutz vor staatlicher Strafe durch Selbstregulierung?

Eggerts, O.; Klümper, M.; · Pharma Recht, Frankfurt · 2010 · Heft 1 · S. 13 bis 18

Dokument
116296
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Eggerts, O.; Klümper, M.;
Ausgabe
Heft 1 / 2010
Jahrgang 32
Seiten
13 bis 18
Erschienen: 2010-01-31 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Die Mitgliedsuntcrnehmen der Vereine „Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie1 und „Arzneimittel und Kooperation im Gesundheitswesen AKG e.V.2 haben sich verbindlichen Kodices zur Zusammenarbeit mit Fachkreisange-hörigen und Patientenorganisationen4 und der Überwachung der Einhaltung und der Sanktion von Verstößen durch die Schlichtungsstelle des AKG bzw. Schiedsstellen des FSA oder AKG unterworfen.

Schlagworte

MITARBEITER UNTERNEHMEN ENTSCHEIDUNG SCHIEDSSTELLE ZUSAMMENARBEIT EINSTELLUNG STRAFE SELBSTKONTROLLE GESUNDHEITSWESEN ARBEIT PRAXIS VERHALTEN PERSONEN PATIENTEN ORGANISATIONEN UNTERLAGEN