Die Haftung des Pharmaherstellers beim Einzelimport und beim Compassionate Use
Harney, A.; · Pharma Recht, Frankfurt · 2010 · Heft 1 · S. 18 bis 21
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Zulassungspflicht für Arzneimittel ist einer der zentralen Grundsätze im deutschen Arzneimittelrecht. Fcrtigarznei-mittel (§ 4 Abs. 1 AMG), die über keine arzneimittelrcchtliche Zulassung verfügen, können daher in Deutschland grund-sätzlich nicht in den Verkehr gebracht werden. Es gibt jedoch außerhalb von klinischen Studien zwei Ausnahmen: Den Einzclimport nach § 73 Abs. 3 AMG sowie den so genannten „Compassionate üsc gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 6 AMG. Der folgende Beitrag konzentriert sich auf die Haftung des Pharmaherstellers für Schäden, die in diesen beiden speziellen Fällen infolge der Anwendung eines fehler…