CareLit Fachartikel
VG München: Baugenehmigung für ein Seniorenwohnheim gilt auch, wenn Senioren pflegebedürftig werden
Klie, T.; · Altenheim, Hannover · 2010 · Heft 1 · S. 25 bis 26
Dokument
116317
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Altenwohnheime sind typischer weise darauf ausgerichtet, den mit zunehmenden Alter der Bewohner regelmäßig erhöhten Betreuungsund Pflegebedarf befriedigen zu können. Die Feststellung einer Pflegestufe ist nicht gleichbedeutend damit, dass die betroffene Person zu einer eigen ständigen Haushaltsführung nicht mehr in der Lage wäre.
Schlagworte
ALTER
URTEIL
BRANDSCHUTZ
EINRICHTUNG
GERICHT
BETRIEB
PERSONEN
FÜHRUNG
ZEIT
BEURTEILUNG
PFLEGEHEIME
MENSCHEN
INVESTITIONEN
MUT
Altenheim
Hannover