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VG München: Baugenehmigung für ein Seniorenwohnheim gilt auch, wenn Senioren pflegebedürftig werden

Klie, T.; · Altenheim, Hannover · 2010 · Heft 1 · S. 25 bis 26

Dokument
116317
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Klie, T.;
Ausgabe
Heft 1 / 2010
Jahrgang 49
Seiten
25 bis 26
Erschienen: 2010-01-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Altenwohnheime sind typischer weise darauf ausgerichtet, den mit zunehmenden Alter der Bewohner regelmäßig erhöhten Betreuungsund Pflegebedarf befriedigen zu können. Die Feststellung einer Pflegestufe ist nicht gleichbedeutend damit, dass die betroffene Person zu einer eigen ständigen Haushaltsführung nicht mehr in der Lage wäre.

Schlagworte

ALTER URTEIL BRANDSCHUTZ EINRICHTUNG GERICHT BETRIEB PERSONEN FÜHRUNG ZEIT BEURTEILUNG PFLEGEHEIME MENSCHEN INVESTITIONEN MUT Altenheim Hannover