CareLit Fachartikel
Nachlassregelung Nicht immer gehört die Lebensversicherungssumme zum Nachlass
Birk, U.; · Altenheim, Hannover · 2010 · Heft 1 · S. 28
Dokument
116318
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Als Nachlass wird die Gesamtheit des aktiven und passiven Vermögens eines Verstorbenen bezeichnet. Allerdings fallen nicht alle Vermögenswerte in den Nachlass. So verhält es sich zum Beispiel bei Lebensversicherungen, die ein Versicherungsnehmer abgeschlossen hat, wenn für die Versicherungssumme ein Bezugsberechtigter angegeben ist
Schlagworte
HEIMTRÄGER
TOD
ALTENHEIM
HAMBURG
HOFFNUNG
VERSICHERUNG
Hannover