CareLit Fachartikel

Nachlassregelung Nicht immer gehört die Lebensversicherungssumme zum Nachlass

Birk, U.; · Altenheim, Hannover · 2010 · Heft 1 · S. 28

Dokument
116318
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Birk, U.;
Ausgabe
Heft 1 / 2010
Jahrgang 49
Seiten
28
Erschienen: 2010-01-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Als Nachlass wird die Gesamtheit des aktiven und passiven Vermögens eines Verstorbenen bezeichnet. Allerdings fallen nicht alle Vermögenswerte in den Nachlass. So verhält es sich zum Beispiel bei Lebensversicherungen, die ein Versicherungsnehmer abgeschlossen hat, wenn für die Versicherungssumme ein Bezugsberechtigter angegeben ist

Schlagworte

HEIMTRÄGER TOD ALTENHEIM HAMBURG HOFFNUNG VERSICHERUNG Hannover