CareLit Fachartikel
BAG: Auch ohne ausdrückliche vertragliche Regelung darf die Einrichtung Sonnund Feiertagsarbeit anordnen
Aghamiri, B.; · Altenheim, Hannover · 2010 · Heft 1 · S. 29
Dokument
116319
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Bundesarbeitsgericht (BAG), Urteil v. 15. 09. 2009 - 9 AZR 757/08 Der Arbeitgeber darf Sonnund Feiertagsarbeit anordnen, auch wenn dies im Arbeitsvertrag nicht vereinbart wurde. Fehlt im Arbeitsvertrag eine detaillierte Regelung bezüglich der Arbeitszeitverteilung, so liegt selbst dann kein dauerhafter Ausschluss von Sonnund Feiertagsarbeit vor, wenn der Mitarbeiter seit Jahrzehnten ausschließlich werktags arbeitet.
Schlagworte
ARBEITSVERTRAG
ARBEITSZEIT
MITARBEITER
ARBEITGEBER
ALTENPFLEGE
URTEIL
ES
PERSONEN
ARBEIT
Altenheim
Hannover