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BAG: Auch ohne ausdrückliche vertragliche Regelung darf die Einrichtung Sonnund Feiertagsarbeit anordnen

Aghamiri, B.; · Altenheim, Hannover · 2010 · Heft 1 · S. 29

Dokument
116319
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Aghamiri, B.;
Ausgabe
Heft 1 / 2010
Jahrgang 49
Seiten
29
Erschienen: 2010-01-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Bundesarbeitsgericht (BAG), Urteil v. 15. 09. 2009 - 9 AZR 757/08 Der Arbeitgeber darf Sonnund Feiertagsarbeit anordnen, auch wenn dies im Arbeitsvertrag nicht vereinbart wurde. Fehlt im Arbeitsvertrag eine detaillierte Regelung bezüglich der Arbeitszeitverteilung, so liegt selbst dann kein dauerhafter Ausschluss von Sonnund Feiertagsarbeit vor, wenn der Mitarbeiter seit Jahrzehnten ausschließlich werktags arbeitet.

Schlagworte

ARBEITSVERTRAG ARBEITSZEIT MITARBEITER ARBEITGEBER ALTENPFLEGE URTEIL ES PERSONEN ARBEIT Altenheim Hannover