CareLit Fachartikel

Besetzung der Schiedsstellen: Dem Ungleichgewicht der Kräfte entgegenwirken

PLANTHOLZ, M.; · bpa Magazin, Mannheim · 2010 · Heft 1 · S. 26 bis 27

Dokument
116352
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
bpa Magazin, Mannheim
Autor:innen
PLANTHOLZ, M.;
Ausgabe
Heft 1 / 2010
Jahrgang 16
Seiten
26 bis 27
Erschienen: 2010-01-01 00:00:00
ISSN
0947-4285
DOI

Zusammenfassung

Können sich die Parteien der Pflegesatzvereinbarung nicht einigen, ist jede Partei berechtigt, die Schiedsstelle nach § 76 SGB XI anzurufen, die dann die Entgelte festsetzt. Soweit die Schiedsstelle das Gebot des rechtlichen Gehörs und eines fairen Verfahrens wahrt und die Grenzen des geltenden Rechts einhält, sind Schiedssprüche gerichtlich nicht mehr weiter überprüfbar. Wegen dieser weitreichenden Entscheidungsbefugnis sind die Parteien in besonderem Maße auf eine die wechselseitigen Interessen von Kostenund Einrichtungsträgern neutralisierende Besetzung der Schiedsstellen angewiesen. § 76 SGB XI regelt hierzu…

Schlagworte

PERSONALBEDARFSERMITTLUNG SCHIEDSSTELLE URTEIL RECHT SACHSEN PROBLEM GESUNDHEITSWESEN BERUFSAUSÜBUNG PERSONEN bpa Magazin Mannheim