Integrierte Versorgungsprojekte im Suchtbereich
M Schäfer, A Heinz · Suchttherapie · 2006 · Heft 02 · S. 72-77
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zusammenfassung Der § 140 SGB V dient als gesetzliche Vorgabe, um integrierte Versorgungsnetze zu entwickeln und diese direkt mit den Krankenkassen als Kostenträger zu verhandeln. Ziel ist u. a. die Vernetzung von stationären und ambulanten Therapieangeboten, um vorhandene Ressourcen besser zu nutzen und qualitativ hochwertige und trotzdem kostengünstige Behandlungsmodelle zu schaffen. In der vorliegenden Arbeit soll die Rationale und die praktische Struktur eines integrierten Versorgungsvertrages über einen individualisierten, interdisziplinären, qualifizierten ambulanten bzw. teilstationären Alkoholentzug darg…