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Informationsfreiheit für alle Bürger - Auch Gesundheitsinfos des Bundes müssen öffentlich gemacht werden

R. H. Bubenzer · Notfall & Hausarztmedizin (Hausarztmedizin) · 2005 · Heft 12 · S. 602-603

Dokument
1163932
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Notfall & Hausarztmedizin (Hausarztmedizin)
Autor:innen
R. H. Bubenzer
Ausgabe
Heft 12 / 2005
Jahrgang 31
Seiten
602-603
Erschienen: 2005-01-01 00:00:00
ISSN
1612-8583

Zusammenfassung

Zusammenfassung Informationsfreiheitsgesetze sollen Bürgern in ihrem Geltungsbereich einen grundsätzlich freien Zugang zu allen in den öffentlichen Verwaltungen existierenden Informationen („Öffentlichkeitsprinzip”) gewähren. Sie regeln die entsprechenden Rechte und legen das nähere Verfahren fest, um diesen freien Zugang zu gewähren. Informationsfreiheitsgesetze dienen in erster Linie der demokratischen Meinungs- und Willensbildung.

Schlagworte

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