Außerordentliche Kündigung einer Altenpflegerin wegen Diebstahls geringwertiger Sachen
Rechtsdepesche, Köln · 2010 · Heft 4 · S. 64 bis 65
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer außerordentlichen fristlosen Kündigung. Die Klägerin arbeitete bei der Beklagten, einer rechtsfähigen Stiftung öffentlichen Rechts,*als Altenpflegerin. Am 21.4.2009 war sie in der Mittags-zeit mit der Essensausgabe beschäftigt. Danach nahm sie sich drei bis vier Maultaschen aus einem Behälter und füllte sie in eine Porzellangemüseschale der Einrichtung. Anschließend steckte sie die Schale in eine Stofftasche. Als die Klägerin später ihrer Vorgesetzten begegnete, wurde sie von ihr in Anwesenheit einer Zeugin aufgefordert, den Inhalt der Tasche zu zeigen. Die Kläger…