CareLit Fachartikel
Geltung des TVöD für ein Mitglied des Marburger Bundes
Rechtsdepesche, Köln · 2010 · Heft 4 · S. 66 bis 68
Dokument
116441
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nach Auffassung des Vierten Senats g für ein Arbeitsverhältnis, dessen Parteien tarifgebunden sind, die tarifvertrag-lichen Nonnen zwingend und unmittelbar gemäß § 4 Abs. 1 TVG. Sie sollen auch dann nicht nach dem Grundsatz der Tarif-einheit verdrängt werden können, wenn der Arbeitgeber durch seine Mitgliedschaft in einem tarifschließenden Arbeit-geberverband zugleich an einen mit einer anderen Gewerkschaft für Arbeitsverhältnisse derselben Art geschlossenen Tarifvertrag gebunden ist.
Schlagworte
BAT
TARIFVERTRAG
RECHTSPRECHUNG
TVÖD
GEWERKSCHAFT
KRANKENHAUS
ARBEITSVERHÄLTNIS
NONNEN
HÖHE
TRAGEN
GEWERKSCHAFTEN
VERDRÄNGUNG
STEUERN
GESUNDHEITSWESEN
BERATUNG
TELEFON