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Geltung des TVöD für ein Mitglied des Marburger Bundes

Rechtsdepesche, Köln · 2010 · Heft 4 · S. 66 bis 68

Dokument
116441
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Rechtsdepesche, Köln
Autor:innen
Ausgabe
Heft 4 / 2010
Jahrgang 7
Seiten
66 bis 68
Erschienen: 2010-04-01 00:00:00
ISSN
1612-7137
DOI

Zusammenfassung

Nach Auffassung des Vierten Senats g für ein Arbeitsverhältnis, dessen Parteien tarifgebunden sind, die tarifvertrag-lichen Nonnen zwingend und unmittelbar gemäß § 4 Abs. 1 TVG. Sie sollen auch dann nicht nach dem Grundsatz der Tarif-einheit verdrängt werden können, wenn der Arbeitgeber durch seine Mitgliedschaft in einem tarifschließenden Arbeit-geberverband zugleich an einen mit einer anderen Gewerkschaft für Arbeitsverhältnisse derselben Art geschlossenen Tarifvertrag gebunden ist.

Schlagworte

BAT TARIFVERTRAG RECHTSPRECHUNG TVÖD GEWERKSCHAFT KRANKENHAUS ARBEITSVERHÄLTNIS NONNEN HÖHE TRAGEN GEWERKSCHAFTEN VERDRÄNGUNG STEUERN GESUNDHEITSWESEN BERATUNG TELEFON