CareLit Fachartikel
Geltung des TVöD für ein Mitglied des Marburger Bundes
Rechtsdepesche, Köln · 2010 · Heft 4 · S. 66 bis 68
Dokument
116441
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nach Auffassung des Vierten Senats g für ein Arbeitsverhältnis, dessen Parteien tarifgebunden sind, die tarifvertrag-lichen Nonnen zwingend und unmittelbar gemäß § 4 Abs. 1 TVG. Sie sollen auch dann nicht nach dem Grundsatz der Tarif-einheit verdrängt werden können, wenn der Arbeitgeber durch seine Mitgliedschaft in einem tarifschließenden Arbeit-geberverband zugleich an einen mit einer anderen Gewerkschaft für Arbeitsverhältnisse derselben Art geschlossenen Tarifvertrag gebunden ist.
Schlagworte
BAT
TARIFVERTRAG
RECHTSPRECHUNG
TVÖD
GEWERKSCHAFT
KRANKENHAUS
Arbeitsverhältnis
Arbeit
Rechtsdepesche
Köln