CareLit Fachartikel

Zur Informationspflicht gegenüber einem Patienten vor einer Operation

Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement, Frankfurt · 2010 · Heft 1 · S. 17 bis 20

Dokument
116540
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2010
Jahrgang 18
Seiten
17 bis 20
Erschienen: 2010-01-01 00:00:00
ISSN
1869-1676
DOI

Zusammenfassung

Über das Risiko eines Misserfolgs des beabsichtigten Eingriffs (hier: offene Operation am Fersenbein) ist nicht unter Angabe konkreter Prozentzahlen aufzuklären. Es reicht aus, wenn dem Patienten mitgeteilt wird, dass die Operation trotz aller ärztlichen Kunst fehlschlagen kann mit dem Ergebnis, dass die Leiden, Ausfälle und Beschwerden sich nicht bessern oder gar verschlimmern.

Schlagworte

THERAPIE RISIKO VERLETZUNG KRANKENHAUS SCHADENSERSATZ SCHMERZENSGELD PATIENTEN ES KUNST FERSE FUSS KNOCHEN ZEIT SPRUNGGELENK SUPINATION TALUS