CareLit Fachartikel

Mitbestimmung bei Ein-, Höherund Rückgruppierung; Stufenzuordnung nach §§ 16, 17 TV-L

Die Personalvertretung, Berlin · 2010 · Heft 4 · S. 142 bis 149

Dokument
116544
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Ausgabe
Heft 4 / 2010
Jahrgang 53
Seiten
142 bis 149
Erschienen: 2010-04-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Im März und April 2007 widersprach der Antragsteller in einer Reihe von Fällen beabsichtigten Einund Höhergruppierungen von Arbeitnehmern unter Hinweis auf fehlende Angaben der Beteiligten zur Stufenzuordnung nach §§ 16, 17 TV-L. Dem trat die Beteiligte jeweils mit der Begründung entgegen, die Stufenzuordnung sei nicht Bestandteil der Eingruppierung und unterliege daher nicht der dahingehenden Mitbestimmung.

Schlagworte

MITBESTIMMUNG EINGRUPPIERUNG ARBEITNEHMER TÄTIGKEIT PERSONALRAT RECHTSPRECHUNG TERMINOLOGIE ARBEITSVERHÄLTNIS VERSTÄNDNIS TRAGEN PRAXIS ES NATUR LANDESREGIERUNG CHARAKTER AUGE