Bei der Freistellung von Schulpersonalratsmitgliedern kommt der Zeitaufwand für Personalratssitzungen nicht in Anrechnung.
Die Personalvertretung, Berlin · 2010 · Heft 4 · S. 150 bis 154
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Antragsteller ist der Personalrat an der F. Schule (Fachoberund Berufsoberschule) in S. , deren Leiter der Beteiligte ist. An der Schule sind 64 Beschäftigte tätig. Dem Antragsteller gehören 5 Mitglieder an. Das Freistellungskontingent beträgt bisher zwei Unterrichtswochenpflichtstunden. Der Antragsteller beantragte mit Schreiben vom 19. Juli 2006 beim Schulleiter unter Auflistung des Zeitaufwandes eine Freistellung von 6 Wochenstunden. Unter Bezugnahme auf ein Gespräch mit dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus teilte der Beteiligte dem Antragsteller unter dem 28. November 2006 mit, das…