CareLit Fachartikel

Bei der Freistellung von Schulpersonalratsmitgliedern kommt der Zeitaufwand für Personalratssitzungen nicht in Anrechnung.

Die Personalvertretung, Berlin · 2010 · Heft 4 · S. 150 bis 154

Dokument
116545
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Ausgabe
Heft 4 / 2010
Jahrgang 53
Seiten
150 bis 154
Erschienen: 2010-04-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Der Antragsteller ist der Personalrat an der F. Schule (Fachoberund Berufsoberschule) in S. , deren Leiter der Beteiligte ist. An der Schule sind 64 Beschäftigte tätig. Dem Antragsteller gehören 5 Mitglieder an. Das Freistellungskontingent beträgt bisher zwei Unterrichtswochenpflichtstunden. Der Antragsteller beantragte mit Schreiben vom 19. Juli 2006 beim Schulleiter unter Auflistung des Zeitaufwandes eine Freistellung von 6 Wochenstunden. Unter Bezugnahme auf ein Gespräch mit dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus teilte der Beteiligte dem Antragsteller unter dem 28. November 2006 mit, das…

Schlagworte

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