CareLit Fachartikel
Gewerkschaftliche Anfechtung einer Schwerbehindertenvertretungswahl
Die Personalvertretung, Berlin · 2010 · Heft 4 · S. 154 bis 155
Dokument
116546
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Beteiligten streiten über die Wirksamkeit der Wahl der zu 2) beteiligten Schwerbehindertenver-tretung. Die zu 3) beteiligte Kommune (im Folgenden: Ar-beitgeberin) errichtete gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit durch öffentlich-rechtlichen Vertrag vom 2./12. November 2004 eine ARGE gem. §44b Abs. 1 Satz 2 SGB II zur Wahrnehmung von Aufgaben der Grundsicherung von Arbeitsuchenden. Die ARGE verfügt nicht über eigenes Personal. Dieses wird von der Bundesagentur für Arbeit und der Arbeitgeberin gestellt.
Schlagworte
GEWERKSCHAFT
VORSCHRIFTEN
RECHT
ARBEITNEHMER
ENTSCHEIDUNG
NORDRHEIN-WESTFALEN
GEWERKSCHAFTEN
ARBEIT
WAHRNEHMUNG
ARBEITSABLAUF
RECHTSPRECHUNG
ELEMENTE
VERSTÄNDNIS
ES
Die Personalvertretung
Berlin