CareLit Fachartikel

Gewerkschaftliche Anfechtung einer Schwerbehindertenvertretungswahl

Die Personalvertretung, Berlin · 2010 · Heft 4 · S. 154 bis 155

Dokument
116546
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Ausgabe
Heft 4 / 2010
Jahrgang 53
Seiten
154 bis 155
Erschienen: 2010-04-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Die Beteiligten streiten über die Wirksamkeit der Wahl der zu 2) beteiligten Schwerbehindertenver-tretung. Die zu 3) beteiligte Kommune (im Folgenden: Ar-beitgeberin) errichtete gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit durch öffentlich-rechtlichen Vertrag vom 2./12. November 2004 eine ARGE gem. §44b Abs. 1 Satz 2 SGB II zur Wahrnehmung von Aufgaben der Grundsicherung von Arbeitsuchenden. Die ARGE verfügt nicht über eigenes Personal. Dieses wird von der Bundesagentur für Arbeit und der Arbeitgeberin gestellt.

Schlagworte

GEWERKSCHAFT VORSCHRIFTEN RECHT ARBEITNEHMER ENTSCHEIDUNG NORDRHEIN-WESTFALEN GEWERKSCHAFTEN ARBEIT WAHRNEHMUNG ARBEITSABLAUF RECHTSPRECHUNG ELEMENTE VERSTÄNDNIS ES Die Personalvertretung Berlin