Verfassungsmäßigkeit von Stellenpools
Die Personalvertretung, Berlin · 2010 · Heft 4 · S. 156 bis 159
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Kläger ist Amtsrat im Dienst des Beklagten. Er wendet sich gegen seine Versetzung zum Zentralen Personalüberhangmanagement (Stellenpool). Der Kläger war vor seiner Versetzung zum Stellenpool beim Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin in der Abteilung „Sozialwesen tätig. Das Bezirksamt beschloss in der Sitzung vom 26. Juni 2006 die Einsparung einer Reihe von Stellen im Bezirkshaushaltsplan 2007, darunter die eines Amtsrates, Besoldungsgruppe A 12, in der genannten Abteilung zum 1. Januar 2007. Der Beklagte führte hierauf eine Sozialauswahl nach den VerwaltungsVorschrift über die Zuordnung von Beschäftigt…