CareLit Fachartikel
Dreiwöchige Klagefrist im Kündigungsschutzverfahren ist auch bei Unkenntnis der Schwangerschaft einzuhalten
PflegeRecht, Neuwied · 2010 · Heft 2 · S. 72 bis 80
Dokument
116561
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Landesarbeitsgericht hatte vorliegend zum einen die Rechtsfrage zu entscheiden, ob die klagende Altenpflegerin die maßgebliche dreiwöchige Klagefrist des § 4 Satz 1 KSchG gewahrt hat. Zum anderen, ob der Arbeitgeber vor dem Ausspruch der Kündigung die Zustimmung zur Kündigung gemäß §9 Abs. 3 MuSchG hätte beantragen müssen, da die Arbeitnehmerin bereits zu diesem Zeitpunkt schwanger war.
Schlagworte
KÜNDIGUNG
SCHWANGERSCHAFT
ARBEITNEHMER
BEHÖRDE
ENTSCHEIDUNG
URTEIL
ARBEITSVERHÄLTNIS
HÖHE
SCHREIBEN
RECHTSPRECHUNG
ZULASSUNG
ES
ZEIT
REPRODUKTION
LEBEN
PERSONEN