CareLit Fachartikel

Dreiwöchige Klagefrist im Kündigungsschutzverfahren ist auch bei Unkenntnis der Schwangerschaft einzuhalten

PflegeRecht, Neuwied · 2010 · Heft 2 · S. 72 bis 80

Dokument
116561
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Ausgabe
Heft 2 / 2010
Jahrgang 14
Seiten
72 bis 80
Erschienen: 2010-02-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Das Landesarbeitsgericht hatte vorliegend zum einen die Rechtsfrage zu entscheiden, ob die klagende Altenpflegerin die maßgebliche dreiwöchige Klagefrist des § 4 Satz 1 KSchG gewahrt hat. Zum anderen, ob der Arbeitgeber vor dem Ausspruch der Kündigung die Zustimmung zur Kündigung gemäß §9 Abs. 3 MuSchG hätte beantragen müssen, da die Arbeitnehmerin bereits zu diesem Zeitpunkt schwanger war.

Schlagworte

KÜNDIGUNG SCHWANGERSCHAFT ARBEITNEHMER BEHÖRDE ENTSCHEIDUNG URTEIL ARBEITSVERHÄLTNIS HÖHE SCHREIBEN RECHTSPRECHUNG ZULASSUNG ES ZEIT REPRODUKTION LEBEN PERSONEN