Keine Kontrollbefugnisse von Besuchskommissionen nach PsychKG in Altenpflegeeinrichtungen
PflegeRecht, Neuwied · 2010 · Heft 2 · S. 100 bis 110
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Insbesondere in Sachsen-Anhalt, aber u.a. auch in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen, besuchen Besuchskommissionen, die nach dem jeweiligen Landes-PsychKG (Gesetz zum Schutz psychisch Kranker bzw. Unterbringungsgesetz) gebildet werden, neben psychiatrischen Krankenhäusern und auf die Behandlung von psychiatrisch Erkrankten spezialisierten Einrichtungen auch Altenpflegeheime und überprüfen deren Leistungen. Die Antragstellerin betreibt ein Pflegeheim in Sachsen-Anhalt. Die Parteien streiten darüber, ob die Besuchskommissionen in Sachsen-Anhalt dazu befugt sind, diese Einrichtung zu besuchen.