CareLit Fachartikel

Keine Kontrollbefugnisse von Besuchskommissionen nach PsychKG in Altenpflegeeinrichtungen

PflegeRecht, Neuwied · 2010 · Heft 2 · S. 100 bis 110

Dokument
116565
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Ausgabe
Heft 2 / 2010
Jahrgang 14
Seiten
100 bis 110
Erschienen: 2010-02-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Insbesondere in Sachsen-Anhalt, aber u.a. auch in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen, besuchen Besuchskommissionen, die nach dem jeweiligen Landes-PsychKG (Gesetz zum Schutz psychisch Kranker bzw. Unterbringungsgesetz) gebildet werden, neben psychiatrischen Krankenhäusern und auf die Behandlung von psychiatrisch Erkrankten spezialisierten Einrichtungen auch Altenpflegeheime und überprüfen deren Leistungen. Die Antragstellerin betreibt ein Pflegeheim in Sachsen-Anhalt. Die Parteien streiten darüber, ob die Besuchskommissionen in Sachsen-Anhalt dazu befugt sind, diese Einrichtung zu besuchen.

Schlagworte

EINRICHTUNG ENTSCHEIDUNG THERAPIE VORSCHRIFTEN RECHTSPRECHUNG HEIMAUFSICHT PERSONEN KRANKENHÄUSER PFLEGEHEIME PRAXIS PATIENTEN GESUNDHEIT SCHREIBEN ARBEIT WAHRNEHMUNG WOHNGEMEINSCHAFTEN