CareLit Fachartikel

Wann ist ein Oberarzt ein Oberarzt?

Kühnreich, M.; · führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen · 2010 · Heft 4 · S. 176 bis 177

Dokument
116577
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen
Autor:innen
Kühnreich, M.;
Ausgabe
Heft 4 / 2010
Jahrgang 27
Seiten
176 bis 177
Erschienen: 2010-04-01 00:00:00
ISSN
0175-4548
DOI

Zusammenfassung

In einem aktuellen Urteil vom 9. Dezember 2009 nennt das Bundesarbeitsgericht grundsätzliche Voraussetzungen einer Eingruppierung als Oberarzt nach der Entgeltgruppe A3 TV-Ärzte. Demnach darf ein Arbeitgeber die entsprechende Entlohnung eines Arztes nicht mit der Begründung verweigern, eine offizielle Ernennung zum Oberarzt sei nicht erfolgt. Umgekehrt ist genau zu prüfen, wenn ein Arzt die Vergütung nach A3 TV-Ärzte begehrt ob die Voraussetzungen des Tarifvertrages erfüllt sind. Im vorliegenden Fall hatte ein Arzt auf Vergütung nach Ä 3 TV-Ärzte erfolglos geklagt

Schlagworte

EINGRUPPIERUNG ARBEITGEBER TARIFVERTRAG VERGÜTUNG KRANKENHAUS ENTSCHEIDUNG EINKOMMEN PRAXIS führen und wirtschaften im Krankenhaus Melsungen