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Ausbildungszeiten begründen keine Berufserfahrung -Zur Anrechnung von Zeiten als Arzt/Ärztin im Praktikum bei der Stufenzuordnung nach dem TV-Ärzte/TdL -

Feldmann, C.; H. M. Rambach, P.; · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2010 · Heft 3 · S. 124 bis 128

Dokument
116587
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Feldmann, C.; H. M. Rambach, P.;
Ausgabe
Heft 3 / 2010
Jahrgang 24
Seiten
124 bis 128
Erschienen: 2010-03-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Mit Inkrafttreten der neuen Tarifwerke des öffentlichen Dienstes - TVöD zum 1.10.2005 und TV-L zum 1.11.2006 -und der damit verbundenen Ablösung des BAT wurde ein Systemwechsel bei der Stufenzuordnung in die unterschiedlichen Entgeltgruppen bewirkt. Während entsprechend der Vorgabe in §27 Abs. 1 BAT die Vergü tu ngstarifver träge zum BAT eine Grundvergütung vorsahen, die nach Lebensalter bemessen war, kennen die neuen Tarifwerke des Öffentlichen Dienstes keine Lebensalterstufen mehr. Vielmehr richtet sich die Zuordnung zu den jeweiligen Stufen nach der „einschlägigen Berufserfahrung des Arbeitnehmers.

Schlagworte

TÄTIGKEIT BAT ENTSCHEIDUNG AUSBILDUNG TVÖD RECHT PRAXIS LEISTUNG ZEIT ARBEITSVERHÄLTNIS RECHTSPRECHUNG VERSTÄNDNIS ES LITERATUR Zeitschrift für Tarifrecht München