Ausbildungszeiten begründen keine Berufserfahrung -Zur Anrechnung von Zeiten als Arzt/Ärztin im Praktikum bei der Stufenzuordnung nach dem TV-Ärzte/TdL -
Feldmann, C.; H. M. Rambach, P.; · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2010 · Heft 3 · S. 124 bis 128
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Mit Inkrafttreten der neuen Tarifwerke des öffentlichen Dienstes - TVöD zum 1.10.2005 und TV-L zum 1.11.2006 -und der damit verbundenen Ablösung des BAT wurde ein Systemwechsel bei der Stufenzuordnung in die unterschiedlichen Entgeltgruppen bewirkt. Während entsprechend der Vorgabe in §27 Abs. 1 BAT die Vergü tu ngstarifver träge zum BAT eine Grundvergütung vorsahen, die nach Lebensalter bemessen war, kennen die neuen Tarifwerke des Öffentlichen Dienstes keine Lebensalterstufen mehr. Vielmehr richtet sich die Zuordnung zu den jeweiligen Stufen nach der „einschlägigen Berufserfahrung des Arbeitnehmers.