CareLit Fachartikel
Personalgestellung zwischen öffentlichrechtlichen Körperschaften aufgrund gesetzlicher Aufgabenverlagerung
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2010 · Heft 3 · S. 134 bis 137
Dokument
116591
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Parteien streiten darüber, ob der bei dem bekl. Land angestellte Kl. verpflichtet ist, aufgrund „Personalgestellung seine Arbeitsleistung beim Landschaftsverband Rheinland in Köln zu erbringen. Der 1954 geborene Kl. steht seit 1981 in den Diensten des bekl. Landes. Er wurde beim Versorgungsamt Essen eingestellt und dort als Verwaltungsangestellter beschäftigt. Seit 1995 war er als Systemverwalter tätig und zuletzt eingruppiert in Entgeltgruppe 10 TV-L.
Schlagworte
ARBEITGEBER
ARBEITNEHMER
RECHT
ESSEN
GESETZ
GESUNDHEIT
PERSÖNLICHKEIT
ARBEITSLEISTUNG
STÄDTE
SCHREIBEN
LICHT
SCHAM
VERSTÄNDNIS
EFFIZIENZ
ARBEITSPLATZ
PAPIER