CareLit Fachartikel

Zuschlag Nacht-, Sonnund Feiertagsarbeit -Annahmeverzug - Angebot der Arbeitsleistung

Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2010 · Heft 3 · S. 139 bis 140

Dokument
116593
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Ausgabe
Heft 3 / 2010
Jahrgang 24
Seiten
139 bis 140
Erschienen: 2010-03-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Gewährt ein (Firmen->Tarifvertrag Zuschläge für Nachtarbeit sowie Arbeit an Sonnund gesetzlichen Feiertagen, fallen diese für Pausen während der Nacht-, Sonnund Feiertagsarbeit nicht an. Das gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber aufgrund einer Betriebs Vereinbarung die Pausen mit der (tariflichen) Grundvergütung bezahlt. Der Annahmeverzug des Arbeitgebers setzt das Angebot der Arbeitsleistung durch den Arbeitnehmer voraus, §§ 293 ff. BGB. Im ungekündigt bestehenden Arbeitsverhältnis kann anders als nach Ausspruch einer Kündigung regelmäßig nicht angenommen werden, der Arbeitgeber habe eine vorzunehmende Handlung…

Schlagworte

ARBEITSZEIT ARBEITGEBER ARBEITNEHMER NACHTARBEIT RECHT VERGÜTUNG ARBEITSLEISTUNG ARBEITSVERHÄLTNIS ZEIT Zeitschrift für Tarifrecht München