Zuschlag Nacht-, Sonnund Feiertagsarbeit -Annahmeverzug - Angebot der Arbeitsleistung
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2010 · Heft 3 · S. 139 bis 140
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Gewährt ein (Firmen->Tarifvertrag Zuschläge für Nachtarbeit sowie Arbeit an Sonnund gesetzlichen Feiertagen, fallen diese für Pausen während der Nacht-, Sonnund Feiertagsarbeit nicht an. Das gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber aufgrund einer Betriebs Vereinbarung die Pausen mit der (tariflichen) Grundvergütung bezahlt. Der Annahmeverzug des Arbeitgebers setzt das Angebot der Arbeitsleistung durch den Arbeitnehmer voraus, §§ 293 ff. BGB. Im ungekündigt bestehenden Arbeitsverhältnis kann anders als nach Ausspruch einer Kündigung regelmäßig nicht angenommen werden, der Arbeitgeber habe eine vorzunehmende Handlung…