CareLit Fachartikel

Öffentlicher Dienst: Kündigung wegen außerdienstlicher Straftat

Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2010 · Heft 3 · S. 143 bis 144

Dokument
116596
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Ausgabe
Heft 3 / 2010
Jahrgang 24
Seiten
143 bis 144
Erschienen: 2010-03-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Für nicht hoheitlich tätige Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes gelten nach §41 Satz 1 TVÖD-BT-V keine weitergehenden vertraglichen Nebenpflichten als für die Beschäftigten der Privatwirtschaft. Die früher in § 8 Abs. 1 Satz 1 BAT und § 8 Abs. 8 MTArb vorgesehenen besonderen Anforderungen an das außerdienstliche Verhalten der Arbeitnehmer sind von den Tarifvertragsparteien aufgehoben worden.

Schlagworte

KÜNDIGUNG ARBEITNEHMER STRAFTAT PERSONALRAT BAT BETRIEB VERHALTEN ARBEITSVERHÄLTNIS SCHREIBEN PERSONEN ES KRANKHEIT LEISTUNG ORIENTIERUNG RECHTSPRECHUNG EIGNUNG