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Öffentlicher Dienst: Kündigung wegen außerdienstlicher Straftat

Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2010 · Heft 3 · S. 143 bis 144

Dokument
116596
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Ausgabe
Heft 3 / 2010
Jahrgang 24
Seiten
143 bis 144
Erschienen: 2010-03-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Für nicht hoheitlich tätige Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes gelten nach §41 Satz 1 TVÖD-BT-V keine weitergehenden vertraglichen Nebenpflichten als für die Beschäftigten der Privatwirtschaft. Die früher in § 8 Abs. 1 Satz 1 BAT und § 8 Abs. 8 MTArb vorgesehenen besonderen Anforderungen an das außerdienstliche Verhalten der Arbeitnehmer sind von den Tarifvertragsparteien aufgehoben worden.

Schlagworte

KÜNDIGUNG ARBEITNEHMER STRAFTAT PERSONALRAT BAT BETRIEB Zeitschrift für Tarifrecht München