CareLit Fachartikel
Öffentlicher Dienst: Kündigung wegen außerdienstlicher Straftat
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2010 · Heft 3 · S. 143 bis 144
Dokument
116596
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Für nicht hoheitlich tätige Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes gelten nach §41 Satz 1 TVÖD-BT-V keine weitergehenden vertraglichen Nebenpflichten als für die Beschäftigten der Privatwirtschaft. Die früher in § 8 Abs. 1 Satz 1 BAT und § 8 Abs. 8 MTArb vorgesehenen besonderen Anforderungen an das außerdienstliche Verhalten der Arbeitnehmer sind von den Tarifvertragsparteien aufgehoben worden.
Schlagworte
KÜNDIGUNG
ARBEITNEHMER
STRAFTAT
PERSONALRAT
BAT
BETRIEB
Zeitschrift für Tarifrecht
München