CareLit Fachartikel
Öffentlicher Dienst: Kündigung wegen außerdienstlicher Straftat
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2010 · Heft 3 · S. 143 bis 144
Dokument
116596
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Für nicht hoheitlich tätige Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes gelten nach §41 Satz 1 TVÖD-BT-V keine weitergehenden vertraglichen Nebenpflichten als für die Beschäftigten der Privatwirtschaft. Die früher in § 8 Abs. 1 Satz 1 BAT und § 8 Abs. 8 MTArb vorgesehenen besonderen Anforderungen an das außerdienstliche Verhalten der Arbeitnehmer sind von den Tarifvertragsparteien aufgehoben worden.
Schlagworte
KÜNDIGUNG
ARBEITNEHMER
STRAFTAT
PERSONALRAT
BAT
BETRIEB
VERHALTEN
ARBEITSVERHÄLTNIS
SCHREIBEN
PERSONEN
ES
KRANKHEIT
LEISTUNG
ORIENTIERUNG
RECHTSPRECHUNG
EIGNUNG