CareLit Fachartikel

WPO–Osteo – Bedeutung und Rechtsfolgen

Burkhard Tamm · DO - Deutsche Zeitschrift für Osteopathie · 2009 · Heft 03 · S. 35-36

Dokument
1166139
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
DO - Deutsche Zeitschrift für Osteopathie
Autor:innen
Burkhard Tamm
Ausgabe
Heft 03 / 2009
Jahrgang 7
Seiten
35-36
Erschienen: 2009-06-01 00:00:00
ISSN
1610-5044

Zusammenfassung

Abstract Am 04.11.2008 erließ das Hessische Sozialministerium die Verordnung einer Weiterbildungs– und Prüfungsordnung im Bereich der Osteopathie (WPO–Osteo). Welche Bedeutung entfaltet diese Verordnung für das Bundesland Hessen? Schafft sie einen neuen Berufsstand, der zudem womöglich – ohne eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz zu besitzen – die Heilkunde ausüben darf? Auf diese und weitere Fragen soll dieser Beitrag eine Antwort liefern.

Schlagworte

Osteo Bedeutung Verordnung Rechtsfolgen Abstract Erließ Hessische Sozialministerium Weiterbildungs Prüfungsordnung Bereich Osteopathie DO - Deutsche Zeitschrift für Osteopathie