Die Honorierung nach dem Sozialgesetzbuch V – eine Möglichkeit zur Qualitätsverbesserung in der Nuklearmedizin?
J. Mahlstedt · Der Nuklearmediziner · 2009 · Heft 04 · S. 330-333
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zusammenfassung Ärztliche Qualität basiert auf den hippokratischen Verpflichtungen des Berufsrechtes und der Gebührenordnung. Die Einführung der gesetzlichen Krankenversicherung durch Bismarck diente der Sicherung einer Grundversorgung. Die Weiterentwicklung durch das SGB V hat durch die unzureichende Bereitstellung finanzieller Mittel dazu geführt, dass die SGB V-Qualität nur noch eine Minimalqualität der hippokratischen Arztqualität darstellt. Die Realisierung der derzeitigen SGB V-Qualität ist für anspruchsvolle Akademiker zunehmend kein Berufsziel mehr. Die neue politische Führung ist dringend aufgerufen, di…