CareLit Fachartikel
Richtig rechnen -richtig kündigen
Bierther, I.; · Häusliche Pflege, Hannover · 2010 · Heft 4 · S. 38 bis 39
Dokument
116650
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Vor jeder Kündigung stellen sich auch Betreiber ambulanter Pflegedienste die Frage nach der Länge der Kündigungsfrist. Grundsätzlich richtet sich diese nach der Betriebszugehörigkeit. Je länger ein Mitarbeiter in einem Betrieb beschäftigt war, umso höheren Schutz genießt er. Die Kündigungsfristen sind jedoch nach dem Gesetz nicht gleich. Wurde arbeitsvertraglich nichts vereinbart, so gilt nach dem Gesetz für eine Kündigung durch den Arbeitnehmer eine Frist von vier Wochen zur Mitte oder zum Ende des Kalendermonats.
Schlagworte
GERICHT
DISKRIMINIERUNG
ARBEITNEHMER
RICHTLINIE
GESETZ
RECHT
DEMENZ
RECHTSPRECHUNG
MENSCHEN
BERUFSAUSBILDUNG
ES
Häusliche Pflege
Hannover