CareLit Fachartikel

Richtig rechnen -richtig kündigen

Bierther, I.; · Häusliche Pflege, Hannover · 2010 · Heft 4 · S. 38 bis 39

Dokument
116650
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Häusliche Pflege, Hannover
Autor:innen
Bierther, I.;
Ausgabe
Heft 4 / 2010
Jahrgang 19
Seiten
38 bis 39
Erschienen: 2010-04-01 00:00:00
ISSN
0935-8234
DOI

Zusammenfassung

Vor jeder Kündigung stellen sich auch Betreiber ambulanter Pflegedienste die Frage nach der Länge der Kündigungsfrist. Grundsätzlich richtet sich diese nach der Betriebszugehörigkeit. Je länger ein Mitarbeiter in einem Betrieb beschäftigt war, umso höheren Schutz genießt er. Die Kündigungsfristen sind jedoch nach dem Gesetz nicht gleich. Wurde arbeitsvertraglich nichts vereinbart, so gilt nach dem Gesetz für eine Kündigung durch den Arbeitnehmer eine Frist von vier Wochen zur Mitte oder zum Ende des Kalendermonats.

Schlagworte

GERICHT DISKRIMINIERUNG ARBEITNEHMER RICHTLINIE GESETZ RECHT DEMENZ RECHTSPRECHUNG MENSCHEN BERUFSAUSBILDUNG ES Häusliche Pflege Hannover