Über ärztliche Sterbehilfe
K. Gahl · Balint Journal · 2007 · Heft 01 · S. 2-8
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zusammenfassung Ärztliche Sterbehilfe als Begleitung des Schwerkranken in seiner Terminalphase wie auch als Therapiebegrenzung auf palliative Leidensminderung, ggf. auch mit dem Risiko nicht beabsichtigter medikamentöser Sterbensverkürzung (indirekte Sterbehilfe) oder als einvernehmlicher Therapieabbruch (passive Sterbehilfe), gehören zu den genuinen Aufgaben des ärztlichen Berufes. Eine Legalisierung aktiver, d. h. gezielter „Tötung auf Verlangen” oder als „Mitleidstötung” ist nicht nur juristisch sondern moralisch nicht vertretbar. Das Recht auf den „eigenen Tod” erlaubt keine Instrumentalisierung des Arztes z…