CareLit Fachartikel
Die Selbstschädigung des Patienten ein Haftungsgrund?
Großkopf, V.; · Die Schwester Der Pfleger, Melsungen · 2010 · Heft 4 · S. 407 bis 409
Dokument
116685
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Pflicht des Krankenhausträgers und des behandelnden Personals ist darauf ausgerichtet, für die Sicherheit des Patienten zu sorgen. In diesen Pflichtenkreis ist auch der Schutz des Patienten durch Verhinderung von (nicht ganz fern liegenden) Selbstschädigungen, insbesondere den Schutz vor Suizidversuchen, eingebunden. Allerdings erfahren die Haftungsgrundsätze im Bereich eines möglichen Suizides eine Einschränkung.
Schlagworte
TELEFON
STATION
PERSONAL
KRANKENSCHWESTER
THERAPIE
AUSLAND
SICHERHEIT
PATIENTEN
APPENDIZITIS
RAUCHEN
BEOBACHTUNG
HIRNÖDEM
NACHSORGE
FERSE
ZEIT
PATIENTENZIMMER