CareLit Fachartikel

Die Selbstschädigung des Patienten ein Haftungsgrund?

Großkopf, V.; · Die Schwester Der Pfleger, Melsungen · 2010 · Heft 4 · S. 407 bis 409

Dokument
116685
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Schwester Der Pfleger, Melsungen
Autor:innen
Großkopf, V.;
Ausgabe
Heft 4 / 2010
Jahrgang 49
Seiten
407 bis 409
Erschienen: 2010-04-01 00:00:00
ISSN
0340-5303
DOI

Zusammenfassung

Die Pflicht des Krankenhausträgers und des behandelnden Personals ist darauf ausgerichtet, für die Sicherheit des Patienten zu sorgen. In diesen Pflichtenkreis ist auch der Schutz des Patienten durch Verhinderung von (nicht ganz fern liegenden) Selbstschädigungen, insbesondere den Schutz vor Suizidversuchen, eingebunden. Allerdings erfahren die Haftungsgrundsätze im Bereich eines möglichen Suizides eine Einschränkung.

Schlagworte

TELEFON STATION PERSONAL KRANKENSCHWESTER THERAPIE AUSLAND SICHERHEIT PATIENTEN APPENDIZITIS RAUCHEN BEOBACHTUNG HIRNÖDEM NACHSORGE FERSE ZEIT PATIENTENZIMMER