Stand des Normentwurfs DIN6868–59 zur Qualitätssicherung der Teleradiologie nach RöV
U Engelmann, J Bodemeyer, T Hackländer, P Mildenberger, U Schmid, B Seidel, R Simmler, M Walz, J Westhof · RöFo - Fortschritte auf dem Gebiet der Röntgenstrahlen und der bildgebenden Verfahren · 2007 · Heft 05
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die aktuelle Röntgenverordnung (RöV) vom Frühjahr 2003 definiert in §3 Absatz4den Begriff und die Anwendung der Teleradiologie. Die RöV nennt fachliche, organisatorische und technische Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, bevor Teleradiologie im Zusammenhang mit Röntgeneinrichtungen eingesetzt werden darf. Genehmigungen für die Teleradiologie nach RöV sind auf den Nacht-, Wochenend- und Feitertagsdienst zu beschränken. Wenn ein Bedürfnis im Hinblick auf die Patientenversorgung gegeben ist, kann die Genehmigung über diese Zeiten hinaus erteilt werden. Über die RöV hinausgehende Details sollen in einer Richtl…