Zum Anwendungsbereich der Zuwendungsund Beteiligungsverbote in § 128 Abs. 2 und 6 SGB V - Leitlinien für pharmazeutische Unternehmer und Hilfsmittelanbieter
Burk, E.; · Pharma Recht, Frankfurt · 2010 · Heft 3 · S. 89 bis 94
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Bislang unterlag die Zusammenarbeit der Leistungserbringer von Hilfsmitteln und der pharmazeutischen Industrie mit den Vertragsärzten allein straf-, Wettbewerbsund berufsrechtlichen Vorschriften. Da der Gesetzgeber gleichwohl „deutliche Hinweise auf Fehlentwicklungen in der Zusammenarbeit zwischen Leistungserbringern und Vertragsärzten zu erkennen glaubte2, ist zum 1. April 2009 der neue § 128 SGBV in Kraft getreten3. Diese Vorschrift unterwirft die Zusammenarbeit zwischen Leistungserbringern und Vertragsärzten sowie Ärzten in Krankenhäusern detaillierten sozialrechtlichen Vorgaben und soll die unerwünschten For…