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Alter Wein oder alles Essig? Zur Erstreckung von § 128 SGB V auf dieArzneimittelversorgung in der GKV

Fulda, C. B.; · Pharma Recht, Frankfurt · 2010 · Heft 3 · S. 94 bis 97

Dokument
116717
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Fulda, C. B.;
Ausgabe
Heft 3 / 2010
Jahrgang 32
Seiten
94 bis 97
Erschienen: 2010-03-31 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Wer im Dienste der Gesundheit tätig ist, ist gesetzgeberisches Ungemach gewohnt. Viele Rechtsanwender haben die Hoffnung auf konsistente Regelungen schon lange aufgegeben. Die Erstreckung von § 128 SGBV auf die Arzneimittel-versorgung in der GKV stellt allerdings zweifellos einen neuen und traurigen Höhepunkt völlig verfehlter Gesetzgebung dar. Dabei geht es nicht etwa um die der Regulierung zugrundeliegende politische Entscheidung, auch wenn auch für diese die Sinnhaftigkeit nicht erkennbar ist.

Schlagworte

ARZNEIMITTEL ARZNEIMITTELVERSORGUNG VERBOT NORM APOTHEKER BUNDESGERICHTSHOF WEIN GESUNDHEIT HOFFNUNG GESETZGEBUNG LITERATUR INDUSTRIE ERNÄHRUNG WISSEN ZUNGE APOTHEKEN