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Alter Wein oder alles Essig? Zur Erstreckung von § 128 SGB V auf dieArzneimittelversorgung in der GKV
Fulda, C. B.; · Pharma Recht, Frankfurt · 2010 · Heft 3 · S. 94 bis 97
Dokument
116717
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Wer im Dienste der Gesundheit tätig ist, ist gesetzgeberisches Ungemach gewohnt. Viele Rechtsanwender haben die Hoffnung auf konsistente Regelungen schon lange aufgegeben. Die Erstreckung von § 128 SGBV auf die Arzneimittel-versorgung in der GKV stellt allerdings zweifellos einen neuen und traurigen Höhepunkt völlig verfehlter Gesetzgebung dar. Dabei geht es nicht etwa um die der Regulierung zugrundeliegende politische Entscheidung, auch wenn auch für diese die Sinnhaftigkeit nicht erkennbar ist.
Schlagworte
ARZNEIMITTEL
ARZNEIMITTELVERSORGUNG
VERBOT
NORM
APOTHEKER
BUNDESGERICHTSHOF
WEIN
GESUNDHEIT
HOFFNUNG
GESETZGEBUNG
LITERATUR
INDUSTRIE
ERNÄHRUNG
WISSEN
ZUNGE
APOTHEKEN