Vereinbarung zum Verkauf von Arzneimitteln im Parallelimport zu höheren Preisen verstößt gegen das Gemeinschaftsrecht
Pharma Recht, Frankfurt · 2010 · Heft 3 · S. 103 bis 116
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Abschluss einer Vereinbarung eines Konzerns mit (hier: spanischen) Großhändlern, nach der zwischen preisen, die Großhändlern bei einem inländischen Weiterverkauf erstattungsfähiger Arzneimittel an Apotheken oder Krankenhäuser in Rechnung gestellt werden und höheren Preisen, die bei einem Export in einen anderen Mitgliedstaat gelten, unterschieden wird, verstößt gegen Europarecht. Eine Vereinbarung zwischen einem Hersteller und einem Vertriebshändler, die darauf abzielt, die nationalen Abschottungen im Handel zwischen den Mitgliedstaaten wiederherzustellen, ist geeignet, dem Ziel des EU-Vertrags (Integration…