CareLit Fachartikel

Abgrenzung Arzneimittel/Lebensmittel (Zimt-Präparate)

Pharma Recht, Frankfurt · 2010 · Heft 3 · S. 117 bis 122

Dokument
116720
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 3 / 2010
Jahrgang 32
Seiten
117 bis 122
Erschienen: 2010-03-31 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Ein Erzeugnis, dessen Wirkungen durch einen Stoff erzielt werden, der in entsprechender Menge in angemessener Weise auch mit der normalen Nahrung aufgenommen werden kann, kann auch dann als Lebensmittel und nicht als Arzneimittel anzusehen sein, wenn die empfohlene Häufigkeit der Aufnahme (hier: täglich) nicht den üblichen Ernährungsgewohnheiten entspricht.

Schlagworte

NAHRUNGSMITTEL ARZNEIMITTEL BUNDESGERICHTSHOF WIRKUNG RECHTSPRECHUNG GESUNDHEIT ERNÄHRUNG ZULASSUNG ROLLE ES BEURTEILUNG VERHALTEN ZEIT RICHTLINIE WISSENSCHAFT DEUTSCHLAND