CareLit Fachartikel
Abgrenzung Arzneimittel/Lebensmittel (Zimt-Präparate)
Pharma Recht, Frankfurt · 2010 · Heft 3 · S. 117 bis 122
Dokument
116720
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ein Erzeugnis, dessen Wirkungen durch einen Stoff erzielt werden, der in entsprechender Menge in angemessener Weise auch mit der normalen Nahrung aufgenommen werden kann, kann auch dann als Lebensmittel und nicht als Arzneimittel anzusehen sein, wenn die empfohlene Häufigkeit der Aufnahme (hier: täglich) nicht den üblichen Ernährungsgewohnheiten entspricht.
Schlagworte
NAHRUNGSMITTEL
ARZNEIMITTEL
BUNDESGERICHTSHOF
WIRKUNG
RECHTSPRECHUNG
GESUNDHEIT
ERNÄHRUNG
ZULASSUNG
ROLLE
ES
BEURTEILUNG
VERHALTEN
ZEIT
RICHTLINIE
WISSENSCHAFT
DEUTSCHLAND