Infektionshygienische Überwachung von Zahnarztpraxen – Ein Erfahrungsbericht des Referates für Gesundheit und Umwelt (RGU) der Landeshauptstadt München
S Klett · Das Gesundheitswesen · 2007 · Heft 07
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Referat für Gesundheit und Umwelt (Sachgebiet Infektionshygiene/Medizinalwesen, RGU-GS 22) ist die für die infektionshygienische Überwachung von Zahnarztpraxen gemäß §36 Abs.2 IfSG zuständige Fachbehörde. Das RGU-GS 22 führte anlässlich einer anonymen Beschwerde auf der Grundlage des §16 Abs.1 IfSG im März 2006 eine unangemeldete Überprüfung von 4Münchner Zahnarztpraxen durch. Die Beschwerdeinhalte beinhalteten Hinweise auf eine konkrete Patientengefährdung und bezogen sich im Wesentlichen auf schwerwiegende hygienische Mängel/eine inadäquate Aufbereitung von Medizinprodukten (zahnärztlichem Instrumentarium)…